Freiheit, Demokratie, Partizipation

Datenschutzbeauftragter kritisiert E-Patientenakte

Zum letzten Mal legt Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragter (D) seinen Jahresbericht vor. Darin übt er erneut Kritik an der Digitalisierung der Patientenakte. Doch das ist nicht seine einzige Beanstandung.
Quelle: 
 tagesschau

Der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat seine Kritik am im Februar verabschiedeten Gesetz zur elektronischen Patientenakte verstärkt. Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer, sie lehnten es für sich aktiv ab. Diese Widerspruchslösung greife erheblich in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung ein, so Kelber.

In seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, den der Datenschutzbeauftragte heute an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergab, fordert Kelber, ein automatisches Befüllen der Patientenakte dürfe es nur mit unkritischen Daten geben. Für alles andere sollte eine Einwilligung der Versicherten nötig sein. “Dies gilt insbesondere für Daten, deren Bekanntwerden zu erheblichen Gefährdungen für die Rechte der Versicherten führen, etwa, weil sie Anlass zur Diskriminierung oder Stigmatisierung geben können, darunter Daten zu HIV-Infektionen, Schwangerschaftsabbrüchen oder psychischen Erkrankungen“, so der Bericht. Zwar begrüße er die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege, so Kelber, allerdings müsse diese datenschutzkonform ablaufen.  

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https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/datenschutz-bericht-ki-patientenakten-100.html

weitere Infos zum Thema:

https://www.praxiskollektiv.de/gesundheits-daten-in-gefahr/

https://norberthaering.de/buchtipps/meissner-epa/

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