Die Solidarität ist eine gegenseitige uneigennützige Hilfe zwischen Gleichgestellten, um Notlagen zu beheben.
So können sich Bürger untereinander helfen, oder Unternehmen untereinander, oder Gemeinden untereinander.
Wenn Menschen auf der Straße geschlagen, im Unternehmen oder in der Schule gemobbt oder von Behörden diskriminiert werden, und dann Unbeteiligte sich in uneigennütziger Absicht für diese Menschen einsetzen, sie schützen und verteidigen, dann sind das solidarische Handlungen.
Es geht um Behebungen von Notlagen bzw. zur Überwindung schwieriger Situationen, immer mit uneigennütziger Absicht.
Auszug aus der Definition im Arbeitsbuch Unternehmen 5.0 der Gemeinwohl-Bilanz:
Solidarität & Gerechtigkeit
Solidarität und Gerechtigkeit sind zwei nahestehende Werte, deren Gemeinsamkeit in Empathie, Wertschätzung und Mitgefühl mit anderen liegt sowie im Recht auf Chancengleichheit. Beide Werte zielen darauf ab, Ungerechtigkeit zu reduzieren, Verantwortung zu teilen und eine Balance zwischen Stark und Schwach herzustellen.
Solidarität ...
- spiegelt den Anspruch wider, allen Menschen zumindest eine Grundausstattung an Chancen zu bieten und niemanden untergehen zu lassen.
- äußert sich in gegenseitiger und uneigennütziger Hilfestellung bei Notlagen bzw. zur Überwindung schwieriger Situationen sowie in freiwilliger Kooperation miteinander.
- mündet unter Umständen auch in einer konkreten Gemeinschaftsverpflichtung und -haftung. Das Kollektiv übernimmt dabei Verantwortung für Schwächere.
- basiert auf einem Zusammengehörigkeitsgefühl, das aus Sicht der GWÖ als Verbundenheit mit Menschen verstanden wird, und nicht in einer Abgrenzung zu anderen Gruppen, wie es historisch oftmals verstanden wurde.