Definition der Menschenwürde
Auszug aus der Definition im Arbeitsbuch Unternehmen 5.0:
Menschenwürde
Menschenwürde bedeutet für uns, dass jedes menschliche Wesen an sich wertvoll, schützenswert und einmalig ist, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht und anderen Merkmalen. Der Mensch und letztendlich jedes Lebewesen hat eine Existenzberechtigung, verdient Wertschätzung, Respekt und Achtung. Das menschliche Individuum steht dabei über jeder Sache und Vermögenswerten. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Die Menschenwürde ist unabhängig von der Verwertbarkeit der menschlichen Arbeitskraft und "unantastbar".
Auszug aus der Definition im Arbeitsbuch_Gemeinden_V2-0 (2020_04_27):
Menschenwürde und Rechtsstaatsprinzip
Die Würde des Menschen ist die ethische Grundlage seiner persönlichen Freiheit. Das Prinzip des Rechtsstaates verpflichtet die Behörden dazu, die Menschenrechte zu achten und faire Verfahren zu befolgen.
- Die Gemeindebehörden müssen die individuellen Rechte ihrer Gemeindebürger*innen achten und schützen. Kollektive Interessen berechtigen nicht dazu, Rechte von einzelnen Personen zu übergehen.
Zur Menschenwürde zählt die individuelle physische und psychische Integrität. In rechtlicher Hinsicht sind die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Recht auf Selbstbestimmung, Schutz vor Folter und Hinrichtung, Recht auf Teilhabe und Gesundheit eingeschlossen.
Vertiefung zu den Grundrechten: https://www.grundrechteschutz.de/gg/menschenwurde-2-255
Was bedeutet die Menschenwürde konkret?
Die Menschenrechte werden eingehalten und die physische und psychische (individuelle) Integrität der Menschen ist gewahrt.
Grundlagen für die Umsetzung der Menschenwürde am Beispiel der Gemeinwohl-Bilanz
Die nationale Gesetzgebung muss nicht unbedingt ein Garant für die Menschenwürde sein. Die übergeordneten internationalen Gesetze sind ausschlaggebend.
Siehe dazu „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung“. Gleichzeitig machen die Leitprinzipien deutlich, dass auch Unternehmen eine gesellschaftliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte zukommt.
Ihr Handeln kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, wobei das Risiko negativer Auswirkungen besonders groß ist, wenn Staaten vor Ort ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen. Unternehmen sollen daher Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt etablieren, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.“
Wesentliche internationale Gesetze sind die Menschenrechte, die Konvention von Oviedo, der Nürnberger Kodex.
Was bedeutet „Menschenwürde“?
„Menschenwürde bedeutet für uns, dass jeder Mensch wertvoll, einzigartig und schützenswert ist, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen. Der Mensch und alle Lebewesen haben ein Existenzrecht und Anspruch auf Achtung, Wertschätzung und Aufmerksamkeit. Sie sind wichtiger als Eigentum und Vermögen. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Dinge. Die Würde des Menschen ist unantastbar und unabhängig vom Wert der menschlichen Arbeit.“
Was bedeutet die Menschenwürde konkret?
Die Menschenrechte werden eingehalten und die physische und psychische (individuelle) Integrität der Menschen ist gewahrt.
siehe dazu auch: Menschenrechte
https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/nationaler-aktionsplan-wirtschaft-und-menschenrechte-735164
in english:
“For us, human dignity means that every human being is valuable, unique and worthy of protection, irrespective of origin, age, gender or any other characteristics. Humans and all living things have the right to exist, and are entitled to respect, appreciation and attention. They are more important than property and assets. People are at the centre of all things. Human dignity is inviolable and independent of the value of human labour.”
What does human dignity mean in concrete terms?
Human rights are respected and people's physical and psychological integrity is safeguarded.
see also: Human rights
https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/
Basic Law for the Federal Republic of Germany
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
Im GWÖ-Arbeitsbuch Unternehmen ist dies in C1 ausführlich beschrieben:
C1.1 Mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur: persönliche Entwicklung mit Sinnstiftung in ihrer Arbeit in einem Umfeld, in dem sich individuelle Stärken und Talente entwickeln können.
C1.2 Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz: die physische und psychische Gesundheit wird geschützt und gefördert
C1.3 Chancengleichheit und Diversität: Diversität in der Belegschaft wird als wertvolle Ressource verstanden. Es wird angestrebt, gesellschaftliche Strukturen, die Menschen(-gruppen) benachteiligen, im Unternehmen zu überwinden.
C1.4 Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen: Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen stehen einer mitarbeiterorientierten Haltung im Unternehmen entgegen. Das Bewusstsein über und die Sensibilisierung für ein unmenschliches Arbeitsumfeld sollen gefördert werden.
Bei A1 wird beim direkten Lieferanten und in der gesamten Lieferkette betrachtet, wie C1 in diesen Unternehmen umgesetzt wird.
Risikoanalyse des Unternehmens, „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung“
Gibt es eine „erste Risikoanalyse des Unternehmens“?
siehe „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/nationaler-aktionsplan-wirtschaft-und-menschenrechte-735164
hier ein paar Zitate daraus:
„Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.“ (S.5)
„Gleichzeitig machen die Leitprinzipien deutlich, dass auch Unternehmen eine gesellschaftliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte zukommt.
Ihr Handeln kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, wobei das Risiko negativer Auswirkungen besonders groß ist, wenn Staaten vor Ort ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen. Unternehmen sollen daher Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt etablieren, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.“
„Staaten müssen zudem sicherstellen, dass Betroffene von nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen Zugang zu staatlichen und, wo nötig, nicht-staatlichen Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung haben. Unternehmen müssen sich an staatlichen Instrumenten und sollten sich an nicht-staatlichen Beschwerdemechanismen aktiv beteiligen. Wo diese fehlen, sollten Unternehmen nicht-staatliche Beschwerdemechanismen selbst einrichten.“
„Die Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen zur Achtung der Menschenrechte obliegt allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, dem Sektor, ihrem operativen Umfeld, ihren Eigentumsverhältnissen und ihrer Struktur. Umfang und Komplexität der Maßnahmen, durch die Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, können jedoch nach Maßgabe dieser Faktoren und der Schwere ihrer nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen variieren.“
VN-Leitprinzip 14, S.7
„Im Kern der Sorgfaltspflichten steht die Einrichtung eines Verfahrens, das dazu dient, potenziell nachteilige Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu verhüten oder zu mindern. Es geht hierbei nicht (nur) um die Betrachtung von Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit, sondern insbesondere um menschenrechtliche Risiken für potenziell Betroffene des unternehmerischen Handelns (Beschäftigte im eigenen Betrieb, in der Lieferkette, Anwohner, Kunden etc.).“ S.8
„Die Größe des Unternehmens, die Branchenzugehörigkeit und die Art der Geschäftstätigkeit haben unmittelbaren Einfluss auf das Risiko menschenrechtlicher Auswirkungen. Die notwendige Tiefe und Breite der Risikoprüfung hängt von diesen Faktoren ab. Eine erste Risikoanalyse des Unternehmens sollte nach Geschäftsfeldern, Produkten oder auch Standorten erfolgen. Ausgangspunkt kann eine einfache Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten des Unternehmens und der dafür notwendigen Wertschöpfungsketten und Geschäftsbeziehungen sein. Anhand dieser Übersicht lassen sich, unter Berücksichtigung der internationalen Menschenrechtsstandards (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, VN-Menschenrechtspakte, ILO-Kernarbeitsnormen, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen u.Ä.), mögliche Risikofelder identifizieren.“ S.9
CSR-Risk Check der MVO Nederland
https://www.mvorisicochecker.nl/de/csr-risiko-check
Allgemeine Risiken in Ländern werden hier nach Produkten/Branchen beschrieben.
C1 Menschenwürde am Arbeitsplatz, Auszug aus dem GWÖ-Arbeitsbuch Unternehmen und konkrete Angaben
Gelebte Menschenwürde zeigt sich in einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur, die auf Respekt, Wertschätzung und Vertrauen aufbaut. Vielfalt in der Belegschaft wird als Chance gesehen und genutzt. Es wird ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld geschaffen. Der Mensch steht im Mittelpunkt und wird nicht als Produktionsfaktor gesehen.
C1.1: Mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur
Am Arbeitsplatz wird ein respektvolles, wertschätzendes und vertrauensvolles Miteinander gelebt. Der Umgang mit Fehlern ist konstruktiv. Konflikte werden als Chance gesehen und auf Augenhöhe gelöst.
Mitarbeitende und Teams erfahren ein hohes Maß an Selbstorganisation und Eigenverantwortung. Das Unternehmen schafft ein Umfeld, in dem sich individuelle Stärken und Talente entwickeln können. Die Mitarbeitenden finden Sinnstiftung in ihrer Arbeit.
Berichtsfragen
- Welche Maßnahmen und Prozesse für eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur wurden bereits installiert?
- Wie wird mit Fehlern und Konflikten im Unternehmen umgegangen?
- Wie werden Selbstorganisation und Eigenverantwortung gefördert?
C1.2: Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz
„Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz sind im gesamten Unternehmen verankert und unterstützen eine gute Gesundheit der Mitarbeitenden.
Durch präventive Maßnahmen und weitere Angebote wird der Erhalt bzw. die Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert.
Berichtsfragen
- Welche Maßnahmen wurden zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zum Arbeitsschutz umgesetzt und wie werden sie evaluiert?
- Von welche gesundheitlichen Herausforderungen bzw. Schädigungen könnten die Mitarbeitenden betroffen sein und welche Maßnahmen werden zum Schutz getroffen?
Bewertungshilfen/Interpretationen
Bei der Bewertung ist die konkrete Umsetzung im betrieblichen Alltag relevant:
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes bzw. zur Erleichterung der Arbeit, d. h. ergonomische, gesundheitserhaltende Arbeitsplätze (Licht, ergonomische Möbel, elektromagnetische Felder, Luftqualität und -schadstoffe, Unfallschutz, Lärm) und Verhinderung von Arbeitsunfällen
- Identifikation der Risikogruppen und Maßnahmen, um die Risiken zu minimieren
- Gesundheitsprophylaxe und Vorbeugung, Bewusstseinsbildung und Schulungen: Sucht-Prävention, Ernährung, Sport- und Bewegungsangebote, Burnout-/Stress-/ Depressions-Prophylaxe, Wiedereingliederung
- Coaching, Begleitung, Mediation, Konflikt- und Krisenmanagement
- Führung und Gesundheit: Sensibilisierung der Führungskräfte für das Thema physische und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitsschutz
- Umgang mit und unterstützende Maßnahmen für Mitarbeitende(n), die aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit, von Pflegeleistungen etc. ihrer Arbeit nicht wie gewohnt nachgehen können“
C1.3: Chancengleichheit und Diversität
Diversität in der Belegschaft wird als wertvolle Ressource verstanden, bei der die Unterschiede als Bereicherung gesehen werden. Allen Mitarbeitenden stehen gleiche Chancen und Möglichkeiten im Unternehmen zur Verfügung.
Es wird angestrebt, gesellschaftliche Strukturen, die Menschen(-gruppen) benachteiligen, im Unternehmen zu überwinden.
Berichtsfragen
- Welche Rolle spielt Diversität bei der Aufnahme von sowie im Umgang mit Mitarbeitenden und welche Betriebsvereinbarungen bzw. Maßnahmen gibt es bereits?
- In welchen Bereichen könnten sich (potenzielle) Mitarbeitende benachteiligt fühlen und was wird dagegen getan?
- Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um (hierarchische) Unterschiede auszugleichen und besondere Talente zu fördern?
- Gleichstellungsplan: Wie viele Männer waren im Berichtszeitraum in Teilzeit, und wie viele Frauen? Was konnte das Unternehmen zur Chancengleichheit von Männern und Frauen beitragen (sensibilisieren, thematisieren, fördern, ...)?
C1.3 Chancengleichheit und Diversität-konkrete Angaben
„Unternehmenskultur: Meetings zur Aufgabenverteilung und Problemlösung“ Hier müsste man besser erklären, welche Kultur im Unternehmen ist, wie wird sie gefördert...
„Wir arbeiten im Team somit vermeiden wir grundsätzliche Hierarchien.“ Im Team arbeiten heisst nicht automatisch, dass keine Hierarchie da ist.
Es ist sinnvoll darzustellen, wie viele Männer aus familiären Gründen Teilzeit in Anspruch nehmen, um deren Frauen die gleiche Chance auf berufliche Entwicklung zu geben.
C1.4: Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen
„Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen stehen einer mitarbeiterorientierten Haltung im Unternehmen entgegen. Das Bewusstsein über und die Sensibilisierung für ein unmenschliches Arbeitsumfeld sollen gefördert werden.
Berichtsfragen
- In welchen Bereichen gibt es (potenzielle) menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, die noch nicht dem angestrebten bzw. gewünschten Standard entsprechen?
- Welche Rückmeldungen dazu gibt es beim Betriebsrat bzw. der Personalabteilung?
- Wie wird auf mögliches Fehlverhalten im Unternehmen aufmerksam gemacht?“
Während der Zeit der „Corona-Krise“ 2020-2022 gab es Kritik an Verordnungen, welche von vielen Regierungen angeordnet wurden und von vielen Unternehmen umgesetzt worden sind. Die Kritik an den Verordnungen wurde oftmals unterdrückt, die Kritiker als „Verschwörungstheoretiker“ diffamiert. Ein Dialog über die Kritik wurde in der Gesellschaft oft tabuisiert. Erst Anfang 2023 gab es erste Versuche eines Dialoges und einer Aufarbeitung.
Folgende Maßnahmen wurden auch von vielen Unternehmen mitgetragen und könnten jetzt einer sachlichen Risiko-Nutzen-Analyse unterzogen werden, in wie weit sie die Menschenwürde verletzt haben könnten:
1. Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske
2. Pflicht zum regelmäßigen Testen mit PCR-und Antigen-Tests in der Nase.
3. Pflicht oder Einladung zur mRNA-Injektion (Covid-“Impfung“)
Es ist Verantwortung der Unternehmer, diese Fragen anhand einer Risiko-Nutzen-Analyse zu beantworten.