Transparenz & Mitentscheidung
[aus dem Arbeitsbuch Unternehmen 5.0]
Transparenz ist eine Voraussetzung, damit mündige Berührungsgruppen mitentscheiden können. Unter Transparenz ist die Offenlegung aller für das Gemeinwohl bedeutender Informationen zu verstehen, insbesondere der kritischen Daten wie z. B. Protokolle der Führungsgremien, Gehälter, interne Kostenrechnung, Entscheidungen über Einstellungen und Entlassungen usw.
Mitentscheidung beinhaltet die Mitwirkung der jeweiligen Berührungsgruppe an den Entscheidungen, vor allem bei jenen, die sie selbst betreffen. Die Betroffenen sollen zu Beteiligten gemacht und so weit wie möglich involviert werden. Dabei gibt es unterschiedliche Abstufungen von Anhörung und Konsultation über ein Vetorecht bis hin zu gemeinsamen konsensualen Entscheidungen.
[aus dem Arbeitsbuch_Gemeinden_V2-0 (2020_04_27)]
Von Transparenz und Mitbestimmung zur Demokratie
Die ethischen Prinzipien der Transparenz und Mitbestimmung sowie das Staatsprinzip der Demokratie verpflichten die Gemeinde, Betroffene zu Beteiligten zu machen.
- Die Gemeinde ist aufgerufen, in all ihrem Handeln die angemessene Form von Partizipation der Betroffenen zu schaffen und zu pflegen.
- Diese Werte und Staatsprinzipien sind gegenüber allen Berührungsgruppen der Gemeinde zu beachten.
Transparenz & Mitentscheidung sind Voraussetzungen für Demokratie.
Bei Fehlen von Transparenz & Mitentscheidung kann man bestenfalls von Scheindemokratie sprechen. Irreführende, manipulierende Informationen und Medien sind ein großes Hindernis für Demokratie.
Sehr gute und vertiefte Überlegungen finden sich im Vortrag von Prof. Rainer Mausfeld „Die Angst der Machteliten vor dem Volk“
www.frei-netz.org/news/mausfeld-angst-der-machteliten-vor-dem-volk
Darin enthalten ist die treffende Antwort von Prof. Rainer Mausfeld auf die Frage, wie echte Demokratie erreicht werden kann.
Die Kontrolle von Macht ist Voraussetzung für Mitentscheidung,aber auch für Transparenz.