Soziale Gerechtigkeit
Auszug aus der Definition im Arbeitsbuch Unternehmen 5.0 der Gemeinwohl-Bilanz:
Gerechtigkeit ...
- beschreibt eine Zielvorstellung, bei der es eine angemessene Verteilung von Gütern, Ressourcen, Macht sowie auch Chancen und Pflichten gibt.
- wird über soziale Mechanismen hergestellt, wie eine gerechte Ordnung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Im Idealfall sind diese institutionalisiert, d. h. in einer Rechtsordnung verankert. Handlungen, die Gerechtigkeit herstellen sollen, sind daher zumeist nicht ausschließlich freiwillig gesetzt.
Auszug aus der Definition im Arbeitsbuch_Gemeinden_V2-0 (2020_04_27):
Soziale Gerechtigkeit und Sozialstaatsprinzip
Die Gemeinde verpflichtet sich zum Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit sowie zum Sozialstaatsprinzip. Bei allen Handlungen, die einen Nutzen versprechen, ist die Frage zu stellen, ob das Ergebnis auch jenen zumutbar ist, die davon weniger oder gar nicht profitieren.
- Die Gemeinde muss das Ergebnis des Marktes, welcher Kapital und Leistung belohnt, durch eine zwischenmenschliche Gerechtigkeit korrigieren. Das kann bedeuten, dass Schwächere bevorzugt behandelt werden.